Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen der SOCCARENA GmbH (im Folgenden “SOCCARENA”) mit ihren Kunden und sind verbindliche Vertragsbestandteile.
I. BUCHUNG VON COURTS
1. Online-Buchung von Courts
Die Online-Buchung von Courts ist nur nach vorheriger Registrierung auf der Website möglich. Zur Abwicklung der Onlinebuchungen arbeitet die SOCCARENA mit dem externen Anbieter Eversports zusammen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten auf dem Webserver zu diesem Zweck gespeichert werden. Ein Weitergabe der Daten an fremde Dritte findet nicht statt.
2. Bezahlung der Platznutzungsgebühren
Die Platznutzungsgebühren können bei Einzelbuchungen auf folgende Weise bezahlt werden:
- vor Ort in bar
- vor Ort per EC-Karte
- vorab per Kreditkarte
- vorab per Paypal
- vorab per Klarna / Sofortüberweisung
Die Platznutzungsgebühren bei Abonnements werden ausschließlich mittels Lastschriftauftrag/Einzugsermächtigung beglichen.
Sollte eine Trainingseinheit nicht wie vereinbart vor Ort in bar bezahlt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, der SOCCARENA eine Einzugsermächtigung zu erteilen und ein entsprechendes Formular mit den korrekten Bankdaten zur Verfügung zu stellen.
Für den Fall, dass ein Lastschriftauftrag widerrufen oder mangels ausreichender Deckung nicht durchgeführt wird, werden dem Kunden die anfallenden Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr (gesamt Euro 20,–) in Rechnung gestellt.
3. Sperrung von Accounts
Die SOCCARENA behält sich vor, Online-Accounts zu sperren, sofern offene Forderungen gegen den Kunden bestehen. Die Sperrung wird aufgehoben, nachdem die Teilnahme am Lastschriftverfahren erklärt wurde.
II. STORNIERUNG
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit bis zum gebuchten Termin vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. SOCCARENA steht in diesem Fall unter Verlust des Anspruchs auf die vereinbarte Vertragsgebühr gesetzlich eine angemessene Entschädigung zu.
Gebuchte Spielzeiten können jederzeit vor dem gebuchten Termin wieder online im passwortgeschützten Bereich unter Meine Buchungen storniert werden. Der Kunde akzeptiert, dass eine andersartige, etwa telefonisch oder per Email durchgeführte Stornierung, nicht zulässig ist.
Erfolgt die Stornierung bis spätestens 72 Stunden vor dem gebuchten Termin, werden keine Stornogebühren fällig. Sollte die Stornierung danach oder gar nicht erfolgen und die Mannschaft tritt nicht an (“No show”), wird der reguläre Preis fällig. Sofern eine Ersatzbuchung erfolgt, das heißt ein anderer Kunde diesen Termin und diesen Court bucht, erfolgt die Verrechnung mit einer späteren Buchung.
Erfolgt eine Stornierung für einen Termin mit Bubbles bis spätestens 31 Tage vor dem gebuchten Termin, werden keine Stornogebühren fällig. Danach errechnen sich die Stornogebühren nach folgender Staffel:
- bis 31 Tage vor dem gebuchten Termin erhebt SOCCARENA eine Stornogebühr von 25%
- vom 30. bis 11. Tag 60%,
- vom 10. bis zum 3. Tag 80%,
- vom 2. bis einen Tag vor dem Termin 95%,
- am Tag des gebuchten Termins 100% des Gesamtpreises.
Nach einer Stornierung, bei der die 72 Stunden-Regel greift, wird der Account für Online-Buchungen gesperrt, bis der Kunde seine Bankdaten angibt und sich mit der Abbuchung der offenen Beträge von seinem Bankkonto einverstanden erklärt.
III. ABONNEMENTS
1. Gültigkeit, Laufzeiten und Kündigung
Die SOCCARENA bietet Ihren Kunden an, unbefristete Verträge (“Abonnements”) bezüglich der Nutzung der Sportstätten abzuschließen. Diese Verträge müssen zwingend schriftlich mittels des entsprechenden Formulars abgeschlossen werden. Sie sind beiderseits schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar.
Die Mitgliedsbeiträge verstehen sich inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% und können bei einer Mwst-Erhöhung entsprechend angepasst werden.
IV. VERHALTEN IN DER HALLE
1. Hausordnung
Die Betreiberin der SOCCARENA, die SOCCARENA GmbH, hat eine Hausordnung und Nutzungsregeln erlassen, die in der Halle aushängen. Der Kunde erklärt sich mit diesen Regeln einverstanden.
2. Verunreinigung der Sportanlagen
Um die Sportanlagen vor Verunreinigung zu schützen, ist es nicht erlaubt, Tiere, Flüssigkeiten, Nahrungsmittel, Kaugummis und Zigaretten mit in die Halle zu nehmen. Jegliche Verunreinigungen sollen tunlichst vermieden werden. Der Kunde verpflichet sich, mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Getränkeflaschen, eigenständig zu entsorgen.
3. Geeignetes Schuhwerk
Die Kunstrasenplätze dürfen nur mit geeignetem und sauberem Schuhwerk bespielt werden. Stollenschuhe sind ausdrücklich verboten. Die Squash-Courts dürfen nur mit Hallenturnschuhen mit hellen Sohlen betreten werden.
4. Haftungsbeschränkung
Die Nutzung der Sportanlagen ist nur erlaubt, wenn folgende Haftungsbeschränkung akzeptiert wird:
Ich versichere, dass ich keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an SOCCARENA, sowie deren Helfer oder Beauftragte, alle sonstigen Personen oder Körperschaften stellen werde, soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen.
Ich weiß und bin damit einverstanden, dass ich die alleinige Verantwortlichkeit für meine persönlichen Besitzgegenstände und die Sportausrüstung während der Wettkämpfe und der damit zusammenhängenden Aktivitäten habe.
Ich sichere hiermit zu, dass ich körperlich fit bin, für den Wettkampf ausreichend trainiert habe und meine Tauglichkeit zur Teilnahme durch einen Arzt attestiert worden ist. Ich bin bereits jetzt einverstanden, dass ich während des Wettkampfes medizinisch behandelt werde, falls dies bei Auftreten von Verletzungen, im Falle eines Unfalls und/oder bei Erkrankung im Verlauf des Wettkampfs ratsam sein sollte. Jegliche ärztliche Inanspruchnahme – auch im Rahmen regenerativer Infusionstherapie – ist kostenpflichtig und wird entweder über die Krankenkasse oder privat liquidiert.
Ich erlaube Ihnen hiermit, dass mein Name und Bilder von mir gratis und uneingeschränkt verwendet werden dürfen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Wettkampf steht.
Hiermit stelle ich die Veranstalter, die Ausrichter und Helfer des Wettkampfs von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, sofern diese nicht über die gesetzliche Haftpflicht gedeckt sind. Eingeschlossen sind hierin sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie übergesetzliche Ansprüche, die ich oder meine Erben oder sonstige Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Dies gilt nicht, falls Schäden auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der Veranstalter, Ausrichter und Helfer zurückzuführen sind. Weiter stelle ich die Veranstalter, Ausrichter und Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in Folge meiner Teilnahme am Wettkampf während der Veranstaltung erleiden. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme am Wettkampf Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen nicht ausgeschlossen werden kann. Mit der Nutzung der Sportstätten erkläre ich abschließend, dass ich diese Verzichts-, Freistellungs- und Verpflichtungserklärung sorgfältig und im einzelnen durchgelesen habe und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden bin.
Bezüglich der Organisation von Veranstaltungen mit Kindern tritt SOCCARENA nicht als Veranstalter auf, sondern der Kunde selbst. SOCCARENA stellt lediglich die Räumlichkeiten und nach Absprache Sportartikel zur Verfügung. SOCCARENA haftet dafür lediglich im Rahmen grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen stellt der Kunde SOCCARENA von jeglicher Haftung frei und übernimmt selbst die Verantwortung und Haftung.
Rosenheim, Stand: 01. April 2022